Die Sitzung des Tourismusausschusses wurde von Frau Dr. Elke Rohde-Baran eröffnet. Die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt.

Bevor es zum eigentlichen Diskussionsthema des Abends geht, geben wir es zunächst einen kurzen Überblick über weitere Themen der Sitzung.

Berichtet wurde unter anderem über Strandsicherheit, Personalorganisation, aktuelle Bauprojekte, die vier Elektrobusse im Ort sowie die Müther-Ausstellung.

Bei den Anfragen ging es unter anderem um mögliche Mehrkosten beim Weihnachtsmarkt. Die Zahlen hierzu sollen noch nachgereicht werden.

Auch die Strandversorgung wurde angesprochen. Nach Aussage des Kurdirektors wurden die Betreiber wegen ihrer vertraglichen Verpflichtungen erneut kontaktiert. Die offenen Punkte sollen voraussichtlich in der kommenden Woche umgesetzt sein.

Außerdem wurde über die Sommer- und Herbstveranstaltungen, den Arbeitsstand der Promenade Block I sowie das Public Viewing zur Fußball-WM 2026 berichtet.

Der eigentliche Diskussionspunkt entstand jedoch bereits zu Beginn der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 2.

Frau Dr. Elke Rohde-Baran erklärte, dass etwa eine Stunde nach Veröffentlichung der Tagesordnung ein zusätzlicher Antrag eingegangen sei. Dabei ging es um die Einrichtung eines Arbeitsgremiums für Veranstaltungsplanung und Marketing. Dieser Antrag sollte nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Frau Drahota („aus der MITTE“, Fraktion Gemeinsam für Binz) widersprach der Aufnahme des Antrages.

Der Grund: Aus Sicht von Frau Drahota verstieß die Aufnahme des Antrages gegen zwei Regelungen der Geschäftsordnung. Erstens (Gemäß §4 Abs. 1) wurde der Antrag nicht fristgerecht zwei Wochen vor der Sitzung eingereicht. Zweitens (Gemäß §5 Abs. 2) war aus ihrer Sicht keine besondere Dringlichkeit erkennbar, die eine nachträgliche Erweiterung der Tagesordnung gerechtfertigt hätte. Deshalb widersprach sie der Aufnahme des Antrages.

Zusätzlich beantragte Frau Drahota, diesen Tagesordnungspunkt als Wortprotokoll aufzunehmen.

Aus unserer Sicht („aus der MITTE“) ist daran besonders kritisch: Der Antrag war durch die kurzfristige Nachreichung für Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld nicht öffentlich einsehbar. Damit hatte niemand die Möglichkeit, sich vor der Sitzung über Inhalt und Ziel des Antrages zu informieren.

Hinzu kommt, dass der Antrag anschließend dem nichtöffentlichen Teil zugeordnet wurde. Auch das ist für uns schwer nachvollziehbar. Nach bisherigem Verständnis geht es um ein organisatorisches Arbeitsgremium für Veranstaltungsplanung und Marketing. Warum ein solches Thema nicht öffentlich beraten werden sollte, erschließt sich uns nicht. Transparenz sieht für uns anders aus!

Frau Dr. Elke Rohde-Baran erklärte, sie habe sich vorab bei der Verwaltung sowie bei Gemeindevertretern erkundigt. Sie erklärte, dass es keine Einwände gegen die Aufnahme des Antrages gegeben hätte.

Frau Drahota beauftragte daraufhin den Bürgermeister Herrn Kurowski, das Verfahren durch die untere Rechtsaufsicht prüfen zu lassen. Aus ihrer Sicht bestehen Zweifel sowohl bei der Einreichungsfrist als auch bei der Frage, ob hier tatsächlich eine besondere Dringlichkeit vorlag.

Bürgermeister Kurowski erklärte, dass er eine entsprechende Prüfung veranlassen könne. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es sich zunächst lediglich um ein Arbeitsgremium handele. Außerdem stellte er die Frage, ob Anträge grundsätzlich auch während einer Sitzung gestellt werden könnten.

In der Diskussion wurde deutlich: Zwar kann ein Gremium über die Tagesordnung abstimmen, dennoch stellt sich die Frage, wie die Regelungen der Geschäftsordnung in solchen Fällen auszulegen sind.

Frau Drahota bat erneut darum, die Rechtslage zeitnah durch die untere Rechtsaufsicht prüfen zu lassen.

Frau Dr. Elke Rohde-Baran bezeichnete es als übertrieben. Da sie nach eigener Aussage von der Verwaltung die Rückmeldung erhalten habe, dass die Aufnahme zulässig sei und aus diesem Grund nahm sie den Antrag auf die Tagesordnung und ließ über die Erweiterung der Tagesordnung abstimmen.

Das Ergebnis:
6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

Unsere Einschätzung als „aus der MITTE

Für uns geht es nicht darum, ob ein Arbeitsgremium grundsätzlich sinnvoll oder unsinnig ist.

Es geht um etwas Grundsätzliches:
Sollten Fristen und Verfahrensregeln nicht für alle gleichermaßen gelten?
Und sollten Themen wie Arbeitsgremium für Veranstaltungsplanung und Marketing öffentlich beraten werden, wenn keine schutzwürdigen Gründe dagegen sprechen?

Gerade solche Themen betreffen unseren Ort, unsere Veranstaltungen, unser Marketing und damit auch viele Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende direkt.

Deshalb halten wir Transparenz hier für besonders wichtig.

Wer sich kommunalpolitisch einbringen möchte, muss rechtzeitig erfahren können, welche Anträge gestellt werden und worüber beraten wird. Das geht nur, wenn Vorlagen öffentlich einsehbar sind und Themen möglichst öffentlich behandelt werden.

Unser Aufruf an Sie:

Nehmen Sie an den öffentlichen Ausschusssitzungen teil.

Viele wichtige Themen werden nicht erst in der Gemeindevertretung, sondern bereits in den Ausschüssen vorbereitet und diskutiert. Wer dabei ist, kann sich informieren, Fragen stellen und Entwicklungen frühzeitig verfolgen.

Mehr Beteiligung schafft mehr Transparenz. Und Transparenz schafft Vertrauen.

Genau das braucht unsere Gemeinde.

Wie sehen Sie das?

Sollten Fristen und Verfahrensregeln konsequent eingehalten werden?
Und sollten organisatorische Themen wie Veranstaltungsplanung und Marketing grundsätzlich öffentlich beraten werden?

Wir freuen uns auf Ihre Meinung -> E‑Mail: redaktion@ausdermitte-binz.de

Hinweis:
Über einzelne Punkte aus dem Antrag der BfB können wir an dieser Stelle nicht berichten. Da das Thema in den nichtöffentlichen Teil verlegt wurde, sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Genau deshalb ist uns Transparenz bei der Einordnung solcher Tagesordnungspunkte so wichtig.