TAGESORDNUNGSPUNKT:
Überarbeitung der Richtlinie der Gemeinde Ostseebad Binz über die Gewährung von Zuschüssen an gemeinnützige Vereine, Verbände und Initiativgruppen

In der Ausschusssitzung wurden die Richtlinien der Gemeinde Ostseebad Binz zur Vergabe von Zuschüssen an gemeinnützige Vereine, Verbände und Initiativgruppen intensiv diskutiert. Ein zentrales Thema war die Unterscheidung der Förderanträge nach sozialem Bedarf und den spezifischen Anforderungen der Vereine. Besonders problematisch wurden die gestiegenen Fahrkosten hervorgehoben, deren weitere Bezuschussung in Frage gestellt wurde. An dieser Stelle weisen wir von „Gemeinsam für Binz“ darauf hin, dass mit den Fahrkosten auch die Kosten für Busfahrten gemeint sind.

FAHRKOSTENUNSERE EINSTELLUNG
Wir von „Geimeinsam für Binz“ sind der Auffassung, dass solche Fahrten zu sportlichen Veranstaltungen weiterhin gefördert werden sollten, da die Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren einen wesentlichen Bestandteil der Vereinsarbeit darstellt. Außerdem sind bei diesen Busfahrten auch die Insassenversicherungen enthalten, was den Vereinen zusätzliche Sicherheit bietet und ihnen ermöglicht, sich rechtlich auf der sicheren Seite zu befinden.

Frau Grit Drahota (GfB) betonte die Notwendigkeit klarer Vergaberichtlinien. Sie hatte bereits einen entsprechenden Antrag gestellt, doch stieß dieser in der Gemeindevertretungssitzung auf Widerstand und wurde mehrheitlich abgelehnt. Ihrer Ansicht nach sollte die Unterstützung von Vereinen an Kriterien wie Vereinsgröße, Einnahmen und der Häufigkeit der Antragsstellungen geknüpft sein. Zudem fehle aktuell eine Regelung, wie oft ein Verein im Jahr Fördermittel abrufen dürfe, was die gerechte Verteilung des begrenzten Budgets von 20.000 Euro erheblich erschwere.

Im weiteren Verlauf hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass in der Vergaberichtlinie §1. Punkt 5 festgehalten ist, dass kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht, was als Absicherung dient und mögliche Risiken ausschließt. Herr Marvin Müller (SPD) betonte außerdem, dass es unsinnig sei, den bürokratischen Aufwand für Vereine zu erhöhen. Da viele Vereinsmitglieder die Anträge nach ihrer regulären Arbeit einreichen müssten, würde dies für sie eine unnötige zusätzliche Belastung darstellen.

Frau Drahota (GfB) stellte klar, dass die Richtlinien in erster Linie als Grundlage für die beratende Funktion der Ausschussmitglieder und die entscheidende Rolle der Gemeinde dienen und nicht dazu führen sollten, die Vereine unnötig zu belasten. Sie betonte, dass es essenziell sei, die Gleichbehandlung aller Vereine zu gewährleisten. Obwohl die Richtlinien aus verwaltungstechnischer Sicht sinnvoll seien, müsse unbedingt sichergestellt werden, dass alle Vereine dieselben Chancen bei der Vergabe von Zuschüssen erhalten – unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten oder Sympathien der Ausschussmitglieder oder der Gemeinde gegenüber bestimmten Vereinen oder deren Mitgliedern.

Herr Müller (SPD) wiederholte mehrfach seine Argumente und ging nicht auf die Ausführungen von Frau Drahota ein. Er beharrte darauf, dass die Ausschussmitglieder durchaus in der Lage seien, selbst zu entscheiden, welcher Verein finanzielle Unterstützung benötigt und für welche Projekte Zuschüsse angemessen seien. Dabei sprach Herr Müller vorwiegend die Verwaltung an und ignorierte weitgehend die Punkte von Frau Drahota. Seine Haltung wirkte dabei respektlos, da er scheinbar versuchte, sein Vorhaben ohne weitere Diskussion durchzusetzen.

AN DIESER STELLE STELLEN SICH FÜR UNS (GfB) FOLGENDE FRAGEN:
Wie können die Ausschussmitglieder in ihrer Beratung und die Gemeinde in ihrer anschließenden Entscheidungsfindung gewährleisten, dass persönliche Befindlichkeiten keinen Einfluss auf den Prozess haben?
Ist es ein Zeichen von respektvollem Miteinander, fundierte Vorschläge unbeachtet zu lassen? Oder steckt möglicherweise ein tieferliegender, unausgesprochener Grund hinter diesem Verhalten?

Als Ergebnis wurde der 15. Oktober 2024 als spätester Termin für die Einreichung von Anträgen durch die Vereine festgelegt und wird in die neuen Richtlinien eingearbeitet.

Zudem soll geprüft werden, wie in den Richtlinien die Vergabe von Spritkosten geregelt werden kann. Die entsprechende Ausarbeitung soll bis zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses vorliegen.

Besonders hervorzuheben ist, dass Herr Mehlhorn (BfB) in seiner Funktion als Vorsitzender versucht hat, zwischen den Mitgliedern des Ausschusses zu vermitteln. Dabei bewahrte er konsequent seine Neutralität und stellte diese eindrucksvoll unter Beweis.