Rückblick auf die Gemeindevertretersitzung am 10.12.2020


Rückblick auf die Gemeindevertretersitzung am 10.12.2020
Zur Gemeindevertretersitzung waren (Corona bedingt) nur 12 Gäste zugelassen. Bereits eine halbe Stunde vor Beginn um 18:30 Uhr waren alle Besucherstühle belegt. Wer später kam, dem entging eine Sitzung, die ruhig und sachlich begann, jedoch nach ca. 4 Stunden mit dem Verlassen des Tagungsraumes und dem bockigen Zuschlagen einer Tür – die bis dahin unscheinbar ihr Dasein fristete – durch den letzten CDU-Abgeordneten, der den Raum verließ, endete.
Der Bericht des Bürgermeisters, unterstützt von seinen Amtsleitungen, informierte anschaulich durch Diagramme, Bilder und Erläuterungen z.B. über den Aktuellen Stand der Gemeindefinanzen und das Baugeschehen (nachzulesen auf der Internetseite der Gemeinde).
Im Anschluss wurden Fragen der Einwohner beantwortet, wie z.B. die nach der Bepflanzung der Hauptstraße, die nun zum Jahresende Wirklichkeit wurde. Die Bepflanzung erfolgte in der Weise, dass in der Hauptwindrichtung neue Eiben als Windschutz und dort wo dies nicht erforderlich ist andere Gewächse gepflanzt wurden.
Zu Bauplänen, einem weiteren Fragenkomplex, gab die Bauamtsleiterin sachdienlich Auskunft.

Der vom Schmachter See entfernte „Aktivsportplatz“ wird derzeit im Kurpark aufgebaut. Die Fläche am See wird anschließend in Ordnung gebracht. Hintergrund für diese Maßnahme seien u.a Vandalismus und Ruhestörung so der Tourismusdirektor.
Umfangreicher Diskussionsbedarf bestand bei nachstehendem, gemeinsamem Antrag, der CDU, der Linken und der SPD, der als TOP 7 auf der Tagesordnung stand:
„Die Gemeindevertretung des Ostseebades Binz möge beschließen, dass eine Teilfläche von etwa18.000m² der Gemarkung Prora (132905), Flur7, Flurstücksnummer4, entlang der Landesstraße L29 ab Übergang Binz-West bis zur Ampelkreuzung Prora vom Land Mecklenburg-Vorpommern (Straßenbauverwaltung) kostenfrei von der Gemeinde Ostseebad Binz übernommen wird. Die Zahlung anteiliger Vermessungskosten in Höhe von ca.30.000 € von der Gemeinde Ostseebad Binz ist erforderlich.
2. Die Gemeindevertretung möge ferner beschließen, das vorgenannte Grundstück nach dem Erwerb von Spendengeldern zu bepflanzen und anschließend von der Gemeinde Ostseebad Binz zu bewirtschaften ….“
Mit einer akribischen Begründung unter Verwendung recherchierter Fakten widerlegte der Vorsitzende des Bauausschusses, dass die im o.g. Antrag ermittelten voraussichtlichen jährlichen Pflegekosten für den schmalen Geländestreifen in Höhe von ca.750,00€ / Jahr nur ein kleiner Teil der zu erwartenden Kosten in Höhe von 20.000,00€/ Jahr seien. Letztlich blieb die Feststellung, dass der Geländestreifen zu schmal zum Aufbau eines wirksamen Immissionsschutzes sei und die zu erwartenden jährlichen Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen des Streifens stehen. Der Antrag fand nach kontroverser, stellenweise sehr emotional geführter Diskussion keine Mehrheit.
Spannend verlief die Diskussion zum Nachtragshaushalt 2020 der Gemeinde, dem letztlich die Zustimmung verweigert wurde, weil u.a. im Plan vorgesehene Einnahmen in Millionenhöhe für den Verkauf eines Grundstückes dem Haushalt in 2020 nicht zufließen werden.
Den Schluss des öffentlichen Teils bildete auf Antrag der CDU der TOP 22 (vorher TOP 25 nichtöffentlich). Die dazu geführte Diskussion ließ erahnen wie tief (und unüberwindlich?) die Gräben zwischen den Beteiligten verliefen, obgleich es letztlich nur um die Kostenübername für eine Rechtsauskunft ging.
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